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Gewerbliche Sachversicherungen

Versicherungsprodukte die Ihr Unternehmen gezielt absichern für Ihre Berufsgruppe.

MCI Hörnergruppe UG
Ihr Partner für Gewerbliche Sachversicherungen

Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Da jedoch die Betriebe unterschiedlichsten Risiken ausgesetzt sind, muss mehr differenziert werden. Eine Arztpraxis steht vor anderen Herausforderungen als ein Gastronomiebetrieb. Ein Rechtsanwalt hat andere Haftpflichtrisiken wie z.B. ein das Baugewerbe.

Daher wird im Folgenden auf all diese Berufsgruppen näher eingegangen und die Risiken und Versicherungslösungen individuell durchleuchtet.

Als Freiberufler genießen Sie in der Gesellschaft hohes Ansehen.
Zudem bietet Ihnen Ihr Status die Möglichkeit, etwas Eigenes aufzubauen und Ihr eigener Herr zu sein. Die innere Zufriedenheit, die damit einhergeht, kann gar nicht hoch genug bewertet werden.

Allerdings kann jedem ein Missgeschick passieren, was bei diesem Status auf Sie selbst zurückfällt. Haben Sie bereits Mitarbeiter, können Sie diese nicht immer "überwachen". Wir zeigen Ihnen hier eine Übersicht der wichtigsten Entscheidungen, die Sie nun zu treffen haben, zum Schutz Ihres Unternehmens und zum Schutz Ihrer eigenen Person.

Jeder Betrieb investiert einen Großteil seines Umsatzes in Büroeinrichtung, Werkzeug und Maschinen. Feuer, Raub und Naturgewalten können die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand vernichten und so den Betriebsablauf ganz erheblich stören oder sogar zum Erliegen bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche sind eine gravierende Bedrohung für die Existenz des Betriebes.
Für wen ist die Versicherung?

Für alle Betriebe, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügen.

Was ist versichert?

Bewegliche Sachen am Versicherungsort, technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Feuer - inkl. der Verrußungsschäden, die auf Grund eines Feuers entstehen

Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser

Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachte Gebäudeschäden

Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus

Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?


Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in dem individuellen Angebot eingeschlossen sind:

Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften begünstigt wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

Vorsatz

grobe Fahrlässigkeit – Leistungskürzung

Krieg

Kernenergie

In der Feuerversicherung: Sengschäden, Überspannungsschäden

In der Einbruchdiebstahlversicherung: Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen

In der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage

In der Sturmversicherung: Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen

In der Elementarschadenversicherung: Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen, innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden.

Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.

Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, es wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.


So wie das Wohngebäude, ist auch die Betriebsstätte vor Beschädigungen, bis hin zur vollständigen Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten, bedroht. Ein einziges dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Eine Situation, die für viele Unternehmen finanziell untragbar ist.



Für wen ist die Versicherung?

Wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude Eigentum der Firma sind und für Eigentümer von vermieteten Betriebsgebäuden.


Was ist versichert?

Versichert ist das Betriebsgebäude inkl. verschiedener Einbauten, die der Eigentümer vorgenommen hat wie z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.


Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Betriebsgebäudeversicherung beinhaltet folgende Gefahren:


Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)

Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)

Sturm/Hagel

Zusätzlich versicherbar sind:


Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau)

All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, diese Gefahren bzw. Schäden in einem Individuellem Angebot einzuschliessen:


Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften

Schäden, die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)

Allgemeine Ausschlüsse

vorsätzlich herbeigeführte Schäden

Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Kernenergie

In der Feuerversicherung

Nutzwärmeschäden

Sengschäden

In der Leitungswasserversicherung

Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser

Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren

In der Sturmversicherung

Schäden durch Sturmflut

Schäden durch Lawinen

Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen

In der Elementarschadenversicherung

Schäden durch Sturmflut

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?


Wiederherstellung von versicherten Gebäuden – Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden

Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte einschließlich Niederreißen von stehen gebliebenen Teilen. Auch die Entsorgung von Gebäudeteilen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.

Mietausfall – soweit vereinbart – Ersatz der ausbleibenden Mieteinnahmen nach einem versicherten Schaden (Brand, Leitungswasser, …)

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert des Gebäudes. Dieser kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachtens oder durch Übernahme der Versicherungssumme eines Monopolvertrages bestimmt werden.

Kunden oder Vertriebspartner müssen nicht unbedingt in fernen Ländern sitzen – schon der Weg in die nächste Stadt kann für den Transport von Gütern zur Gefahr werden: bereits beim Verladen auf den Lkw kann die Ware vom Gabelstapler fallen und beschädigt werden. Je nach Transportweg und -entfernung wird das Gut mehrmals auf unterschiedliche Transportmittel umgeladen und auch zwischengelagert. Dies erhöht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes deutlich. Weiterhin verführen gerade hochwertige Güter, wie z.B. Unterhaltungselektronik, Computer oder Textilien, häufig zum Diebstahl.

Das Problem in all diesen Fällen: Die Haftung der befördernden Verkehrsträger ist meist zu gering, um den verursachten Schaden angemessen zu ersetzen. Schutz vor dem finanziellen Risiko bietet hier nur eine Transportversicherung.

Eine Transportversicherung bietet sich für alle Handels- und Produktionsbetriebe an, die national oder international Güter versenden oder beziehen und sich gegen Gefahren der Beförderung sowie der damit verbundenen Lagerungen absichern wollen.


Was ist versichert?

Versichert sind die im Vertrag genannten Güter während der Beförderung und den damit im Zusammenhang stehenden Lagerungen sowie sonstige Aufwendungen und Kosten. Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie den Beitrag zur großen Havarie. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs-, Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten sind abgedeckt.


Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.


Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Als versichert gelten alle Gefahren, denen die Güter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Der Versicherungsschutz kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.


Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Nicht versichert sind Schäden durch:


Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse

Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen

Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen

Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand

Kernenergie sowie Schäden aus der Verwendung von chemischen, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung

eine Verzögerung der Reise; innerer Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter; handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise vereinbart ist; normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise – es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diese nicht vorsätzlich verschuldet

Vorsatz

Wo gilt die Versicherung?

Ein weltweiter Versicherungsschutz ist möglich.


Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Der Versicherungswert umfasst folgende Summen:


der gemeine Handelswert oder in dessen Ermangelung der gemeine Wert der Güter am Absendungsort bei Beginn der Versicherung

die Versicherungskosten

die Kosten, die bis zur Annahme der Güter durch den Beförderer entstehen und der endgültig bezahlten Fracht

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der Versicherer erstattet:


den vollen Warenwert

die Beiträge zur Havarie-Grosse

die Schadenminderungs- und Feststellungskosten sowie alle sonstigen vereinbarten Aufwendungen

Welche Erweiterungen sind zusätzlich möglich?

Zusätzliche Erweiterungen, die optional versichert werden können, betreffen:


die Erstattung des imaginären Gewinns, des Mehrwerts, des Zolls, der Fracht, der Steuern und Abgaben sowie sonstiger Kosten

die Erweiterung des Deckungsschutzes auch auf Güterfolge- und Vermögensschäden.

Sinnvolle Ergänzungen

Als sinnvolle Ergänzung zu einer Transportversicherung empfiehlt sich der Abschluss einer Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung, die Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen einer transportbedingten Betriebsunterbrechung bietet, sowie eine Werkverkehrsversicherung für Transporte von eigenen Gütern mit eigenen Fahrzeugen.

Die Maschinenversicherung bietet weitergehenden Versicherungsschutz als die Geschäftsversicherung. Bedienungsfehler, Maschinenbruch und Produktfehler sind nur einige Beispiele für den Deckungsumfang einer speziellen Maschinenversicherung. Die finanziellen Folgen durch den Ausfall einer Maschine (Betriebsstillstand) lassen sich in einer Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung abdecken.

Was kann versichert werden?

Über die Maschinenversicherung können alle stationären, fahrbaren, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen versichert werden. z.B. Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck- und Falzmaschinen, Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen, Sämaschinen, Mähdrescher, Strohpressen u.v.m.


Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:


Menschliche Ursachen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit

Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler

Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen

Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang

bei fahrbaren Geräten: Feuer und - soweit beantragt - Schäden durch Diebstahl

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versicherbar?

Der wichtigste Ausschluss ist Verschleiß, wobei etwaige Folgeschäden daraus versichert sind. Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) sind bei stationären Maschinen über die Feuerversicherung abzudecken.


Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zzgl. den Bezugskosten (z. B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) berechnet sich der Beitrag. Es sollte immer der Listenpreis angegeben werden, da es bei Angabe des tatsächlich bezahlten Rechnungsbetrages unter Berücksichtigung eventueller Rabatte im Schadensfall zu einer Unterversicherung kommen kann!


Es sollte auch darauf geachtet werden, dass sämtliches Maschinenzubehör – auch nachträglich angeschafftes – in der Versicherung mit angegeben ist und bei der Summenermittlung angegeben wurde. Neue Maschinen müssen unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden, denn diese gelten in der Regel erst ab Aufnahme in den Vertrag als mitversichert.


Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Im Teilschadensfall ersetzt der Versicherer die notwendigen Reparaturkosten, wie z. B. Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, De- und Remontagekosten, Transportkosten und auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten.

Soweit vereinbart sind Aufräumungs- und Dekontaminationskosten der versicherten Geräte, je nach Vereinbarung bis zu einer bestimmten Höhe, versichert.

Im Totalschadensfall wird der Zeitwert der Maschine unmittelbar vor Schadenseintritt ersetzt, abzgl. Rest- bzw. Schrottwert. Die Entschädigung wird jeweils um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt, bei Verschleißteilen erfolgt ein Abzug „neu für

alt“.


Cybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft im Internet geworden. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage 2021 146.363 Straftaten. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr beträgt mehr als 12 %. Und das sind nur die Fälle, die auch zur Anzeige gebracht wurden! Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung.

Die Medien berichten regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden - aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Tausende gehen.

Cybercrime kann inzwischen jeder! Geschädigt werden kann auch jeder!

Fallen die Begriffe "Hackerangriff" und "Cybercrime", denken viele automatisch noch an eher verschrobene Technikfreaks mit laxen Moralvorstellungen, die im Keller sitzen und das Tageslicht scheuen. Mag dieses Bild in den frühen Tagen der Hackerszene vielleicht noch passend gewesen sein, hat sich die Welt seit den 80er Jahren doch gewaltig verändert. Ging es früher in erster Linie darum zu zeigen, was technisch möglich ist und dies evtl. mit einem (zumeist) harmlosen Scherz zu verbinden, steht heute überwiegend die mutwillige Schädigung im Mittelpunkt solcher Aktivitäten.



Es bedarf heute auch keiner besonderen Finesse im Umgang mit dem Computer oder ausgefeilten Programmierkenntnissen, um als Täter aktiv zu werden. Auch Sie selbst könnten theoretisch innerhalb von 24 Stunden eine cyberkriminelle Laufbahn starten. Die nötigen Tools und Anleitungen sind in einschlägigen Foren schnell gefunden und heruntergeladen. Selbst auf Plattformen wie Youtube finden Sie beispielsweise Anleitungen zum Versand von Mailbomben.


Aufgrund des einfachen Zugangs zu benötigtem Equipment und Informationen ist davon auszugehen, dass die Zahl der Täter von Jahr zu Jahr steigen wird. Es steht dann nicht unbedingt das Ziel im Vordergrund, sich zu bereichern (z. B. direkt über Missbrauch erbeuteter, fremder Kreditkartendaten oder indirekt über den Verkauf erbeuteter Daten). Unlängst berichteten die Medien von einem entlassenen Auszubildenden einer Bank, der als Racheakt eine Mailbombe an seine ehemalige Filiale schickte und damit die Server für mehrere Tage lahmlegte. Auch der Anteil ideologischer Hacker erlebt einen gewaltigen Zulauf und ebenso wächst die Gruppe der "Script Kiddies", der Heranwachsenden, die aus jugendlicher Dummheit heraus mit ihren Kenntnissen Schaden anrichten. Auf die verschiedenen, gängig gewordenen Formen der Cybercrime möchten wir an gesonderter Stelle noch ausführlicher eingehen.


Wichtig an dieser Stelle: Grundsätzlich könnte jeder zum Täter werden. Und es kann jeder Betrieb betroffen und geschädigt werden UND vor allen Dingen als "unfreiwilliger Helfer" schadenersatzpflichtig gemacht werden, wenn Dritte dadurch geschädigt werden, weil man vor Ort an deren Daten kommen konnte. Die finanziellen Folgen, die Ihnen aus einer Cyberattacke direkt oder indirekt entstehen können, dürfen Sie keinesfalls unterschätzen.


Opfer und Mitverursacher

Ein erfolgreicher Hacker-Angriff auf ein Großunternehmen verursacht einen durchschnittlichen wirtschaftlichen Schaden von 1,8 Mio. €. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen liegt der Durchschnittswert bei 70.000 €. Kann man sich die Schadenhöhe ggf. noch vorstellen, die einem selbst drohen kann, sind die Schadenersatzforderungen, die geschädigte Dritte stellen können, doch immer wieder überraschend. Man hat ja gar nicht aktiv mitgewirkt, weshalb sollte man also zahlen müssen?


Die Rechtsprechung vertritt in dieser Sache aber einen klaren Standpunkt: Wer z. B. durch unzureichende Sicherung seines Datenbestandes die Schädigung eines Dritten begünstigt, ist Mitschuldiger (siehe u. a. auch IT-Sicherheitsgesetz, EU Datenschutz-Grundverordnung, § 202a ff StGB)!


Möchten Sie Ihr Unternehmen rundherum vor den finanziellen Folgen von Cyber-Risiken schützen, müssen sowohl Eigen- wie auch Fremdschaden abgesichert werden. Die Versicherungswirtschaft hat entsprechend reagiert und passende Tarife entwickelt. Hinsichtlich der Leistungsinhalte möchten wir Ihnen nachfolgend einen grundsätzlichen Überblick verschaffen.


Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.

Allgemeiner Gewerbe-Rechtsschutz

Wenn Sie sich als Firma oder Freiberufler vor finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen möchten, bietet ein Gewerbe-Rechtsschutz vielseitige Absicherungsmöglichkeiten.


Welche Leistungen sind u.a. versichert:


Firmenrechtsschutz

Arbeitgeberrechtsschutz

Verkehrsrechtsschutz

erweiterter Strafrechtsschutz (für den Vorwurf vorsätzlicher Taten)

Immobilien-Rechtsschutz

Vertragsrechtsschutz für:

Versicherungsverträge

Hilfsgeschäfte

Investitionsgeschäfte

Soweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:

Schadenersatz-Rechtsschutz

Arbeits-Rechtsschutz

Steuer-Rechtsschutz

Sozialgerichts-Rechtsschutz

Straf-Rechtsschutz

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten

Daten-Rechtsschutz vor Gericht

Versichert sind das Unternehmen als Versicherungsnehmer und die Arbeitnehmer in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.


Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:


Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige

Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

Lassen Sie sich beraten bevor es zu spät ist